An diesem Online-Fachtag der Karl-Rahner-Akademie in Köln für die Catholica Beauftragten und Ökumenereferenten sowie Fachvertreterinnen und -vertretern der Ökumene in den Bistümern und Landeskirchen in NRW am 03.11.2021 wurden die evangelische und die katholische Perspektive jeweils aus systematisch-theologischer und pastoraltheologischer Perspektive beleuchtet. Eine erste Annäherung an das Thema aus kommunikationssoziologischer Sicht gab Dr. Anna Neumaier, Zentrum für angewandte Pastoralforschung (ZAP) in Bochum unter dem Titel „Kontextualisierung des Themas im digitalen Zeitalter – religionssoziologische Aspekte und Perspektiven auf die Digitalisierung in der Coronapandemie”. Für das Institut nahm Dr. Frank Zeeb mit einem Vortrag „Digitales Abendmahl zwischen Realpräsenz und Symbol” teil. Er gab einen kurzen Überblick über die biblischen und reformatorischen Grundlagen, erinnerte daran, dass aus evangelischer Sicht nach der „Nihil habet”-Regel aus der Konkordienformel (SD VII,85 = BSLK 1001, 5ff. = BSELK 1488,30-1450,2: Nihil habet rationem sacramenti extra usum a Christo institutum oder extra actionem divinitus institutam. Das ist: wann man die Stiftung Christi nicht hält, wie er‘s geordnet hat, ist es kein Sakrament”) die Feier des Heiligen Abendmahls „stiftungsgemäß” zu erfolgen hat. Dabei erläuterte er, dass darunter nach dem Neuen Testament und der Alten Kirche keine einheitliche Liturgie oder einheitliche Riten zu verstehen seien. Da es schon in den ersten Gemeinden unterschiedliche Formen gab, sollte man den Begriff „stiftungsgemäß” nicht ohne weiteres auf moderne Kommunikationsformen und Medien anwenden. Diese seien vielmehr inhaltlich und theologisch auf „Stiftungsgemäßheit” zu befragen. Dies können z.B. anhand der Begriffe „Leib”, „Communio” und „Gabe” geschehen. Abschließend vertrat er die These, dass das Abendmahl im Gegensatz zu manchen rein konsumptiven Formaten grundsätzlich interaktiv ist und auf eine Gemeinschaft bezogen sein muss, die sich nicht ausschließlich nach menschlichen Kriterien konstituiert. Er warnte davor, durch den Bezug auf angebliche oder tatsächliche seelsorgliche Nöte die theologische Wahrheitsfrage zu vernachlässigen oder gar kirchenpolitische Anliegen zu fördern. Beispielhaft nannte er den Gemeindebegriff. Aufgrund einer Analyse gegenwärtiger Formen digitaler Abendmahlsfeier entwickelte er einige Kriterien, die in der weiteren Diskussion bedacht werden sollten.
Den Hauptvortrag aus römisch-katholischer Sicht hielt Prof. Dr. Martin Stufflesser, Liturgiewissenschaftler in Würzburg. Er erinnerte an einige Eckpfeiler des 2. Vatikanums: Die liturgischen Auswirkungen der Coronakrise seien längst noch nicht zureichend bedacht. In jedem Fall sei es Wille des Konzils, eine aktive Partizipation an der Eucharistie zu fördern und das Phänomen der „stummen Außenstehenden” zu vermeiden. Gerade in diesen Zeiten kann Liturgie auch eine diakonische Funktion haben, die auch tradtionelle Formen wie Hausgottesdienste etc. in ein neues Licht stellt.
In Kleingruppen tauschten sich die Teilnehmenden über ihre Erfahrungen mit solchen neuen Formen aus. „Ökumenische Ergebnisse” wurden nicht formuliert, zumal der Studientag eher der gegenseitigen Information und der Wahrnehmung diente.